Wo und Wie kann ich bauen?

Auch bei der Wahl des Baugrunds sollten Sie einige nicht unwesentliche Kleinigkeiten beachten. Sie haben das perfekte Grundstück gefunden? Die Nachbarschaft ist gut, die Anwohner machen einen netten Eindruck, Sie fühlen sich sicher und der Garten würde neben dem Haus immernoch groß genug ausfallen um Ihrem hund Auslauf und den Kindern einen sicheren Spielplatz zu bieten? Dann nichts wie den Kaufvertrag unterschreiben und drauf los bauen ?

Nein so einfach geht das natürlich nicht!

Vor dem Kauf sollten Sie einige Dinge in Erfahrung bringen. Wenn Sie das Grundstück von Privat kaufen, erkundigen Sie sich über den Verkehrswert, oder lassen Sie es durch einen unabhängigen Gutachter schätzen. Das kostet zwar exztra Geld, doch immerhin Kaufen Sie ja nur einmal das Grundstück für Ihr Traumhaus, oder ? Außerdem sollten Sie sich darüber informieren ob das Grundstück bereits erschloßen ist - das heißt ob es an das öffentlich Abwassersytem, das Strom - und Telefonnetz angeschloßen ist. Einen neuen Anschluß legen oder einen alten verlegen kann sehr viel Geld kosten und Ihre Finanzplanung völlig über den Haufen werfen.

Manche Faktoren die sich beim ersten Blick positiv auf den Grundstücks - Kaufpreis auswirken, können ein böses Nachspiel haben. Zum Beispiel eine nicht ausgebaute Straße - vielleicht noch ein schlichter Sandweg - vermindert im ersten Moment der Verkehrswert des Grundstücks, doch kann es geschehen, das wenige Jahre später die Gemeinde den Ausbau der Straße beschließt und dann sind die Anwohner gefordert, einen nicht unerheblichen Teil der Kosten beizusteuern. Gerade Menschen die sich mit hohen Krediten belastet haben kann eine solche Forderung stark in die Bedrängnis bringen.

Vergewissern Sie sich außerdem das Sie Ihr Bauvorhaben durchsetzten können.

Ist das Grunstück überhaupt als Bauland ausgewiesen ?

Welche Art von Haus darf hier errichtet werden ?

In manchen Regionen Deutschlands gibt es umfassende und stark regulierende Bauvorschriften. So kann es sein das Sie Ihr Traumhaus mit Spitzdach und 20 Meter hohem Türmchen in der Gemeinde X Vorgesehen haben. Das Bauamt in Gemeinde X erlaubt aber nur Flachdächer und Türme mit einer Höhe bis zu 14 Metern. Das ist natürlich ein überzogenes Beispiel, aber bei weitem nicht so absurd wie es sich im ersten Moment anhört. Viele Menschen dürften die unnachgiebigkeit Deutscher behörden bereits zu spüren bekommen haben - Sie vielleicht auch schon. Glauben Sie nicht beim Hausbau würde man es Ihnen einfacher machen. Darum ist auch hier das Wichtigste sich vorher umfassend zu informieren.

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